Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

 

Allgemeine Lieferbedingungen

(Ausgabe 2012)

 

1.

Anwendbarkeit

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

8.

8.1

 

 

 

8.2

 

 

 

 

9.

 

 

 

 

 

 

10.

10.1.

 

 

 

 

 

 

10.2

 

 

10.3

 

 

 

 

 

 

10.4

 

 

 

 

 

11.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

12.

12.1

 

 

 

12.2

 

b)wenn Hindernisse auftreten, die außerhalb des Einflussbereichs der betroffenen Partei liegen, wie z.B. Krieg, Aufruhr, Unfälle, Arbeitskonflikte, erhebliche Betriebsstörungen, verspätete oder fehlerhafte Zulieferung von benötigten Rohmaterialen, Halb- oder Fertigfabrikaten, behördliche Maßnahmen, Naturereignisse. Beide Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen, sofortigen Information über das Vorliegen solcher Hindernisse.

 

Prüfung und Annahme der Lieferung

Soweit es üblich ist, wird die Lieferung während der Fabrikation geprüft. Verlangt der Besteller weitergehende Prüfungen, so sind diese schriftlich zu vereinbaren und vom Besteller zu bezahlen.

 

Der Besteller hat die Lieferung innerhalb angemessener Frist zu prüfen und Intertag Germany GmbH über allfällige Mängel unverzüglich schriftlich zu informieren. Unterlässt er dies, so gilt die Lieferung als vorbehaltlos genehmigt.

 

Übergang von Nutzen und Gefahr

Nutzen und Gefahr gehen mit Abgang der Lieferung von Zirndorf auf den Besteller über. Wird der Versand oder die Übernahme der Ware durch den Besteller aus Gründen, die Intertag Germany GmbH nicht zu vertreten hat, verzögert oder unmöglich, wird die Lieferung auf Rechnung und Gefahr des Bestellers gelagert.

 

Garantie

Intertag Germany GmbH verpflichet sich, auf schriftliche Anzeige des Bestellers innerhalb der Garantiezeit, alle Teile, die infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar sind, so rasch als möglich und nach eigenem Ermessen auszubessern oder zu ersetzen. Die ersetzten Teile gehen ins Eigentum von Intertag Germany GmbH über.

 

Die Garantiezeit richtet sich nach den Angaben der einzelnen Hersteller und gelten als verbindlich.

 

Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung, Missachtung der Betriebs-vorschriften, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel- und Umgebung, nicht von Intertag Germany GmbH ausgeführte Installations- oder Wartungsarbeiten oder andere Ursachen, die Intertag Germany GmbH nicht zu vertreten hat.

 

Die Garantie erlischt, wenn der Besteller oder Dritte ohne schriftliche Zustimmung von Intertag Germany GmbH Änderungen oder Reparaturen an der Lieferung vornehmen, oder wenn der Besteller nicht umgehend Maßnahmen trifft, damit der Schaden nicht grösser wird und Intertag Germany GmbH  den Schaden beheben kann.

 

Ausschluss weiterer Haftung

Die Ansprüche des Bestellers sind in diesen “Allgemeinen Lieferbedingungen” abschließend geregelt. Alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung, Aufhebung des Vertrages oder Rücktritt vom Vertrag sind ausgeschlossen. In keinem Fall bestehen Ansprüche des Bestellers auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn,  sowie von anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit von Intertag Germany GmbH jedoch gilt er auch für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit von Hilfspersonen.

 

Gerichtsstand und anwendbares Recht

Gerichtsstand ist Fürth, Deutschland. Es steht Intertag Germany GmbH  jedoch auch das Recht zu, das am Sitz des Bestellers zuständige Gericht anzurufen.

 

Das Rechtsverhältnis untersteht dem deutschen Recht.

1.1

Die vorliegenden “Allgemeinen Lieferbedingungen” sind verbindlich, wenn sie im Angebot oder in der Auftragsbestätgung als anwendbar erklärt werden.

 

 

 

 

1.2

Abweichungen oder zusätzliche Regelungen und Bedingungen, insbesondere auch allgemeine Einkaufsbedingungen des Bestellers gelten nur, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind.

 

 

 

 

2.

Angebot und Vertragsabschluss

 

2.1

Angebote sind nur dann verbindlich, wenn sie eine Annahmefrist enthalten.

 

 

 

 

2.2

Erfolgt eine Bestellung nicht aufgrund eines verbindlichen Angebotes oder weicht die Bestellung vom Angebot ab, so ist für die Ausführung und Lieferung die Auftragsbestätigung maßgebend.

 

 

 

 

2.3

Sofern die Lieferung von Einzel- und Ersatzteilen innert üblicher Frist möglich ist, erfolgt ohne ausdrücklichen Wunsch des Bestellers keine Auftragsbestätigung.

 

 

 

 

3.

Technische Unterlagen und Pläne

 

3.1

Angaben in technischen Unterlagen, Prospekten oder Katalogen sind nur verbindlich, soweit diese ausdrücklich zugesichert sind.

 

 

 

 

3.2

Der Besteller und Intertag Germany GmbH behalten sich alle Rechte an Plänen und technischen Unterlagen vor, die sie der anderen Vertragspartei ausgehändigt haben. Die empfangende Vertragspartei anerkennt diese Rechte und wird die Unterlagen nicht ohne vorgängige schriftliche Ermächtigung der anderen Vertragspartei ganz oder teilweise Dritten zugänglich machen oder außerhalb des Zwecks verwenden, zu dem sie übergeben worden sind.

 

 

 

 

4.

Vorschriften

 

4.1

Der Besteller hat Intertag Germany GmbH auf besondere lokale und betriebliche Sicherheits- und andere Vorgaben aufmerksam zu machen, die sich auf die Lieferung, Montage oder den Betrieb beziehen.

 

 

 

 

5.

Eigentumsvorbehalt

 

 

Intertag Germany GmbH bleibt Eigentümer der gesamten Lieferungen, bis die Zahlungen vollständig eingegangen sind. Der Besteller ermächtigt Intertag Germany GmbH mit Abschluss des Vertrages, die Eintragung des Eigentumsvorbehaltes im amtlichen Register vorzunehmen und alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen.

 

 

 

 

6.

Preis- und Zahlungsbedingungen

 

6.1

Die Preise verstehen sich, wenn nichts anderes vereinbart wurde, netto ab Zirndorf zzgl. Verpackung und Steuern.

 

 

 

 

6.2

Zahlungen sind vom Besteller in Zirndorf, ohne Abzug von Skonti, Spesen, Steuern und Gebühren irgendwelcher Art entsprechend den vereinbarten Zahlungsbedingungen zu leisten. Bankspesen gehen zu Lasten des Bestellers.

 

 

 

 

6.3

Hält der Besteller den vereinbarten Zahlungstermin nicht ein, wird ein Verzugszins fällig.

 

 

 

 

7.

Lieferfrist

 

7.1

 

Die Lieferfrist richtet sich nach den Vertragskonditionen.

 

7.2

 

 

 

 

 

 

Die Lieferfrist wird angemessen verlängert und der Besteller hat keinen Anspruch auf Ersatz oder Auflösung des Vertrages wegen Verspätung der Lieferung:

a)wenn Angaben, die zur Ausführung des Auftrages benötigt werden, nicht rechtzeitig zugehen, oder sie der Besteller nachträglich ändert.